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Sachliche Zuständigkeit:

Die Staatsanwaltschaft Ravensburg ist ein selbständiges Organ der Rechtspflege.

Sie ist Ermittlungsbehörde und grundsätzlich zur Verfolgung von Straftaten gesetzlich verpflichtet, soweit ein Anfangsverdacht für eine Straftat vorliegt. Sie leitet die Ermittlungen, die entweder von ihr selbst oder von bzw. zusammen mit den beauftragten Polizeidienststellen geführt werden und ist verantwortlich für deren Rechtmäßigkeit.

Als Vollstreckungsbehörde ist die Staatsanwaltschaft dafür verantwortlich, dass die von den Gerichten rechtskräftig ausgesprochenen Geld- und Freiheitsstrafen realisiert werden. Im Falle der Uneinbringlichkeit von Geldstrafen trifft sie die Entscheidung darüber, ob zur Abwendung der Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe gemeinnützige Arbeit abgeleistet werden kann, vermittelt und überwacht diese.

Weiterhin entscheidet die Staatsanwaltschaft als Gnadenbehörde darüber, ob im Einzelfall die gerichtliche Entscheidung nicht oder nicht vollständig vollstreckt wird. Das Begnadigungsrecht ist auf den Leiter der Staatsanwaltschaft übertragen.

Vorgesetzte Behörde ist der Generalstaatsanwalt in Stuttgart.

Örtliche Zuständigkeit:

Die Staatsanwaltschaft Ravensburg ist eine von 8 Staatsanwaltschaften, die zum Bezirk der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart gehören. Sie ist örtlich zuständig für den Bezirk des Landgerichts Ravensburg und damit zugleich für die zu diesem Bezirk gehörenden 8 Amtsgerichte

Der örtliche Zuständigkeitsbereich umfasst somit den Landkreis Ravensburg, den Landkreis Biberach und jeweils einen Teil des Landkreises Sigmaringen und des Bodenseekreises. Die regionale Ausdehnung reicht somit von Scheer im Westen bis Kirchdorf/Iller im Osten (ca.65 km Luftlinie) sowie von Achstetten im Norden bis Friedrichshafen im Süden (ca.80 km Luftlinie). In diesem Zuständigkeitsbereich leben ca. 620.000 Einwohner.

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