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Praktikum der Rechtsstudenten

Zur Vorbereitung auf das Erste juristische Staatsexamen hat jeder Student der Rechtswissenschaften an einer praktischen Studienzeit teilzunehmen. Diese kann er bei allen Stellen seiner Wahl im In- und Ausland ableisten, die geeignet sind, dem Studenten eine Anschauung von praktischer Rechtsanwendung zu vermitteln.

Ein Gruppenpraktikum - wie bei größeren Justizbehörden - kann bei der Staatsanwaltschaft Ravensburg aus organisatorischen Gründen nicht durchgeführt werden.

Bitte wenden Sie sich an das Landgericht Ravensburg.

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